Winterthur Tötung Prozess Kind, © Keystone-SDA
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Schuldspruch wegen Kindstötung

Ein Mann wird wegen der Tötung eines Kleinkindes vom Bezirksgericht Winterthur schuldig gesprochen. Nach Meinung des Gerichtes war es kein Mord, aber vorsätzliche Tötung.

22.09.2023

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen 28-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin umgebracht. Mord sei dies jedoch nicht, so das Gericht.

Das Gericht verurteilte den Mann unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 3 Monaten.

Der Mutter des getöteten Knaben muss der Verurteilte eine Genugtuung von 75'000 Franken zahlen. Hat der Deutsche seine Freiheitsstrafe abgesessen, wird er für 11 Jahre des Landes verwiesen.

Der 28-Jährige hatte während des Prozesses versucht, die Schuld auf seine damalige Freundin, die Mutter des Kindes, zu schieben. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass die Mutter zwar überfordert gewesen sei, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass sie das Kind getötet habe. Sie sei immer für den Knaben da gewesen.

«Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen»

Anders sieht es beim 28-jährigen Sozialhilfebezüger aus, der Alkohol- und Drogenprobleme hat. «Sie haben eine aggressive Seite und können rasch aufbrausen. Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht nur zum Teil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Einen Mord erkannte das Gericht bei diesem Tötungsdelikt jedoch nicht.

Tod in Kauf genommen, aber kein Mord

Es habe sich nicht erstellen lassen, dass er das Kind absichtlich umgebracht habe, sagte der Richter. Der Verurteilte sei zwar frustriert gewesen, dass er das Kind immer wieder habe hüten müssen, es sei jedoch keine «Entledigungs-Absicht» erkennen lassen.

Der Freund der Mutter wollte den Knaben also nicht absichtlich töten, aber er nahm den Tod in Kauf. Einsicht und Reue habe der Mann nach der Tat nicht gezeigt, sagte der Richter.

Die Misshandlungen fanden immer dann statt, wenn die Freundin ausser Haus war und er auf den Knaben aufpassen musste. Das Kind starb im Juni 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper wurde Tage vor der Tat durch Schütteln gebrochen, so dass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

Daniel Krähenbühl

Redaktor

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