Emmen Vergewaltigung Velo, © Symbolbild, Keystone SDA
Der Vergewaltigungsfall 2015 hatte schweizweit für Schlagzeilen gesorgt Symbolbild, Keystone SDA
  • News

DNA im Vergewaltigungsfall von Emmen wird ausgewertet

Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen LU von 2015 wird ausgewertet. Dies ist dank des Inkrafttretens des revidierten DNA-Profilgesetzes per 1. August möglich. Ob sich dadurch neue Ermittlungsansätze ergeben würden, werde sich zeigen, teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

03.08.2023

Die Auswertung wird vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in Luzern durchgeführt, hiess es bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage weiter. Der Vergewaltigungsfall von Emmen hatte im Juli 2015 schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Eine damals 26-jährige Frau war an der Reuss vom Velo gerissen und in einem nahen Waldstück vergewaltigt worden. Sie erlitt dabei eine Querschnittlähmung.

In der Folge holte die Luzerner Staatsanwaltschaft DNA-Proben von über 370 Männern ein. Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen.

Seit dem 1. August steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz mit dem revidierten DNA-Profilgesetz nun aber die Methode der DNA-Phänotypisierung zur Verfügung. Neu können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers oder der Spurenlegerin wie die Augen-, Haar- und Hautfarbe, das Alter sowie die biogeografische Herkunft herausgelesen werden. Bislang liess das Gesetz nur die Bestimmung des Geschlechts zu.

Qualität der DNA-Spuren entscheidend

Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des 2020 verstorbenen Luzerner Nationalrates Albert Vitali zurück. Vitali hatte den Vorstoss nach dem Vergewaltigungsfall von Emmen im Juli 2015 eingereicht. Das Parlament hiess die Revision des Gesetzes in der Wintersession 2021 gut. Der Bundesrat entschied im Juni 2023 über die Inkraftsetzung per 1. August.

Für die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichtsmedizin sei dies ein Meilenstein, hiess es in einer Mitteilung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) am vergangenen Mittwoch. Die Phänotypisierung erlaube es der Polizei, den Kreis der Verdächtigen näher einzugrenzen. Auch könnten Aussagen von Opfern oder Zeugen besser eingeordnet werden.

Die Erkenntnisse aus der DNA-Phänotypisierung könnten bei der Aufklärung weit zurückliegender Straftaten helfen, wie eine Fedpol-Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Beim Einsatz der neuen Technik könne die Qualität der DNA-Spuren entscheidend sein. Entsprechend sei es gegenwärtig nicht möglich, eine Einschätzung über die Häufigkeit des Einsatzes der Methode zu geben. (sda)

Laura Kühne

Redaktorin

Teilen: