Bezirksgericht Winterthur Kindermörder, © Keystone-SDA
Der Beschuldigte weist vor dem Bezirksgericht Winterthur alle Vorwürfe zurück. Keystone-SDA
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Beschuldigter bestreitet vor Winterthurer Gericht Kindstötung

Der 28-jährige Beschuldigte, der am Mittwoch in Winterthur vor Gericht steht, hat den Vorwurf der Tötung eines Kleinkinds abgestritten. Er würde dies eher der Kindsmutter zutrauen, sagte er an der Verhandlung.

13.09.2023

Die Mutter sei mit dem Kind öfters überfordert gewesen, sagte der Beschuldigte, der nicht der Vater des Buben war. Gesehen habe er aber nie, dass sie ihren Sohn misshandelt habe.

Er selber musste im Zeitraum der schweren Verletzungen im Frühling 2021 öfter auf das Kind aufpassen. Dies, weil die Mutter am Abend jeweils in den Stadtpark gegangen war, um Marihuana zu verkaufen.

Der Richter las Sprachnachrichten vor, in denen der 28-Jährige sich über den quengelnden Buben beschwert hatte. Angetan habe er ihm nie etwas, beteuerte der Beschuldigte jedoch.

Kind starb an Schädel-Hirn-Trauma

Das Kind starb nach einem Schädel-Hirn-Trauma, auch ein Brustwirbel war Tage vor der Tat gebrochen. Es muss geschüttelt oder wild geschwungen worden sein, hielt der Richter dem Beschuldigten vor. «Ich konnte mich damals wegen eines Bandscheibenvorfalls kaum bewegen», antwortete der arbeitslose Handwerker. Er habe das Kind gar nicht misshandeln können. Dem Deutschen wird vorgeworfen, den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin so schlimm misshandelt zu haben, dass dieser an den Verletzungen starb. Die Attacken sollen innerhalb von rund 35 Tagen passiert sein. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren. Das Kind sei dem Beschuldigten lästig gewesen, so die Anklage.

Das Urteil wird am 22. September eröffnet. (sda)

Stephanie Kolberg

Redaktorin

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