Sechseläuten-Vorfall hat keine juristischen Konsequenzen, © Tamedia
Der Auftritt kam durch ein geleaktes Video an die Öffentlichkeit.  Tamedia
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Sechseläuten-Vorfall hat keine juristischen Konsequenzen

Der Comedy-Sketch fällt nicht unter die Rassismus-Strafnorm. Deshalb wird es für die Zünfter wohl keine juristischen Konsequenzen geben. 

07.12.2023

Die Zürcher Staatsanwaltschaft verfolgt einen Rassismus-Eklat beim diesjährigen Sechseläuten nicht weiter. Sie hat einen Sketch an einem Ball der Zünfter zwar als geschmacklos eingeschätzt, aber nicht als strafbar.

Der Sketch bei dem unter anderem sogenanntes Blackfacing zu sehen war, sei verunglückt und kaum mehr zeitgemäss, habe die Staatsanwaltschaft geschrieben, wie der "Tages-Anzeiger" am Donnerstag meldete. Es sei aber nicht Sache der Strafjustiz, Verhaltensweisen moralisch zu bewerten. So stehe es in der Nichtanhandnahmeverfügung, welche die Zeitung eingesehen hatte.

Über den Abschluss des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft hatten die CH-Media-Zeitungen diese Woche zuerst berichtet. Dem "Tages-Anzeiger" war ein Video zugespielt worden, so kam der Fall im Frühling an die Öffentlichkeit.

Der Zunft-Ball ist eine private Veranstaltung, die nicht zum offiziellen Programm des Sechseläuten gehört. Im Publikum sassen rund 140 Gäste, darunter viele Vertreter der Zürcher Wirtschaft. Der rassistische Sketch wurde mit Gelächter belohnt. (dan/sda)

Danielle Basler

Redaktorin

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