Oben ohne Baden Zürich , © Archivbild Keystone-SDA
In Zürich war nackter Oberkörper schon früher erlaubt. Archivbild Keystone-SDA
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Oben ohne erlaubt

Ein nackter Oberkörper ist in den Zürcher Badeanlagen unabhängig vom Geschlecht erlaubt. Das schreibt der Stadtrat zu einer Anfrage aus dem Parlament.

05.07.2023

Der Zürcher Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich Oben-ohne-Regel in den städtischen Schwimmbädern. Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei allen Gästen erlaubt, antwortet er auf eine Anfrage aus dem Parlament.

Die Praxis habe sich bewährt und habe keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, heisst es in der Antwort des Stadtrats vom Mittwoch.

Es gelte aber auch, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen dürfen und das Baden ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung gestattet ist.

Der Stadtrat schreibt zudem, dass kein Unterschied zwischen Frei- und Hallenbädern gelte. Diese vermeintliche Unterscheidung war der eigentliche Anlass für die Anfrage von Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP. (sda)

Daniel Krähenbühl

Redaktor

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