Kantonspolizei Zürich lehnt Versuch auf Bellerivestrasse ab, © Keystone-SDA
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Kantonspolizei Zürich lehnt Versuch auf Bellerivestrasse ab

Die Kantonspolizei Zürich hat die Reduktion der Bellerivestrasse von vier auf zwei Spuren abgelehnt. Die Stadt Zürich wollte auf der Strasse am rechten Seeufer einen Versuch durchführen.

01.06.2023

Das Vorgehen der Stadt verstosse gegen Bundesrecht und kantonales Recht, teilte die Kantonspolizei Zürich am Donnerstag mit. Sie kritisiert, dass die Stadt ohne Einbezug des Kantons den Versuch habe durchführen wollen. Auch der Regierungsrat hatte dies in der Vergangenheit bemängelt.

Der Versuch beinhalte diverse bauliche Massnahmen, wie die Einrichtung einer Rampe, Trottoirabsenkungen, die Aufhebung und Änderung von Mittelinseln, die Verbreiterungen und Umnutzungen der Bankette. Eine Ausschreibung, die Einsprachen möglich gemacht hätte, wäre gemäss Kantonspolizei nötig gewesen.

Die Bellerivestrasse sei zudem eine Durchgangsstrasse von überkommunaler Bedeutung und eine Hauptverkehrsstrasse. Der von der Stadt Zürich geplante Spurabbau würde gemäss Kantonspolizei neue Verhältnisse schaffen, welche Auswirkungen auf den Verkehr auch ausserhalb der Stadt Zürich hätten.

Sechs Minuten länger fahren

In ihrer Verfügung bezeichnet die Kantonspolizei den Versuch als «nicht verhältnismässig» und nicht im öffentlichen Interesse. Pendler müssten während den acht Monaten des Versuchs mit einer Verlängerung der Fahrzeit um sechs Minuten rechnen.

Die Dienstabteilung Verkehr der Stadt habe auch keine Stellungnahmen der anderen betroffenen Gemeinden und Interessenverbände eingereicht, bemängelt die Kantonspolizei. Entsprechend sei kein überwiegendes öffentliches Interesse erkennbar. Bürgerliche Politiker, das Gewerbe und die Gemeinden Zollikon und Küsnacht hatten unter anderem gegen den Versuch protestiert.

Kritisiert wird auch die Kooperation der Stadt. So seien unterschiedlich lange Teilstücke für den Versuch bezeichnet worden. Auch seien Unterlagen und Pläne erst auf mehrfache Nachfrage korrekt eingereicht worden, heisst es in der Verfügung.

Die Stadt Zürich kann die Verfügung bei der Sicherheitsdirektion anfechten. Sie will mit dem Versuch im Hinblick auf Bauarbeiten zeigen, dass sich der Verkehr zwischen Bellevue und Tiefenbrunnen statt mit je zwei Fahrspuren in beide Richtungen auch mit je einer abwickeln lässt. (sda)

Dani Keller

Redaktor

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